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   VK Bund, 22.08.2022 - VK 1-73/22   

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https://dejure.org/2022,24477
VK Bund, 22.08.2022 - VK 1-73/22 (https://dejure.org/2022,24477)
VK Bund, Entscheidung vom 22.08.2022 - VK 1-73/22 (https://dejure.org/2022,24477)
VK Bund, Entscheidung vom 22. August 2022 - VK 1-73/22 (https://dejure.org/2022,24477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundeskartellamt PDF

    Unterstützungsleistungen im Bereich Telekommunikationsplattformen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungleiches muss auch ungleich behandelt werden!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.2018 - X ZR 100/16

    Zuschlagsfähigkeit eines spekualtiv ausgestalteten Angebots durch Drohen dem

    Auszug aus VK Bund, 22.08.2022 - VK 1-73/22
    Das schließt die Befugnis ein festzulegen, zu welchen Einzelpreisen die Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgeführt werden sollen (BGH. Urt. v. 19. Juni 2018 X ZR 100/16, juris- Rn. 9).

    Die Kalkulationsfreiheit des Bieters bei der Angebotserstellung zeigt sich u.a. darin, dass dieser nicht sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses nach den gleichen Maßstäben kalkulieren muss, insbesondere der für jede Position verlangte Preis nicht mindestens den hierfür entstehenden Kosten entsprechen muss (BGH, Urt. v. 19. Juni 2018 X ZR 100/16, juris-Rn. 9).

    (Vgl. zum Ergebnis auch BGH, Urt. v. 19. Juni 2018 X ZR 100/16, juris-Rn. 12 f.; OLG München, Beschl. v. 25. September 2014 Verg 10/14, juris-Rn. 22 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. Februar 2009 Verg 66/08, juris-Rn. 60).

    Erforderlich ist zusätzlich, dass der Bieter andere Leistungspositionen vorzugsweise solche, bei denen höhere Mengen als im Leistungsverzeichnis angesetzt erwartet zu überhöhten Preisen anbietet und so die Ausgestaltung des Leistungsverzeichnisses zu unredlicher Spekulation ausnutzt (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juni 2018 X ZR 100/16, juris-Rn. 13, 18 f.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 22.08.2022 - VK 1-73/22
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren Rechtsfragen aufgeworfen hat, die ein durchschnittlicher Antragsteller ohne eigene Rechtsabteilung nicht sachgerecht beurteilen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2006 X ZB 14/06, juris-Rn. 61).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 24/17

    Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots bei der Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 22.08.2022 - VK 1-73/22
    Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aus § 97 Abs. 1 S. 2 GWB (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. Mai 2018 VII Verg 24/17, juris-Rn. 49 und v. 28. Juni 2017 VII Verg 24/17, juris-Rn. 25).
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